1. Geltungsbereich
Die Hallenordnung dient der geregelten Benutzung und der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit in der Eissporthalle Iserlohn. Die Besucher der Eissporthalle erkennen mit dem Erwerb einer Eintrittskarte oder sonstigen Zugangsberechtigungen, spätestens jedoch mit dem Betreten der Eissporthalle die Hallenordnung als verbindlich an.
Neben der vertraglichen Geltung gegenüber Besuchern der Eissporthalle gilt die Hallenordnung insbesondere als Ausgestaltung des Hausrechtes gegenüber allen Personen, die sich in der Eissporthalle aufhalten.
Diese Hausordnung gilt für den gesamten Innen- und Außenbereich der Eissporthalle (folgend: Gelände) in Iserlohn ohne zeitliche Einschränkung. Das Betreten des Geländes ist ausschließlich im Rahmen dieser Hausordnung zulässig. Sie gilt für alle Personen, egal was sie dazu berechtigt, sich in dem Geltungsbereich dieser Hausordnung zu bewegen.
(1) Die Inhaber von Eintrittskarten oder Berechtigungen haben sich vor Betreten der Eissporthalle einer Zugangskontrolle zu unterziehen. Dazu ist die Eintrittskarte oder sonstige Zutrittsberechtigung unaufgefordert vorzuzeigen und auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen.
(2) Der Ordnungsdienst ist berechtigt, Personen auch durch den Einsatz technischer Hilfsmittel daraufhin zu untersuchen, ob sie aufgrund von Alkohol- oder Drogenkonsum oder wegen des Mitführens von Waffen oder von gefährlichen oder feuergefährlichen Sachen ein Sicherheitsrisiko darstellen. Die Untersuchung erstreckt sich auch auf mitgeführte Gegenstände.
(3) Der Zutritt zu einer Veranstaltung kann verweigert werden, wenn Tatsachen vorliegen, aus denen zu schließen ist, dass die Zulassung der Person die Sicherheit und Ordnung während der Veranstaltung gefährden kann.
2. Hausrecht / Verstoß gegen die Hallenordnung
Das Hausrecht haben die Mitarbeiter des Betreibers der Eissporthalle (Bädergesellschaft Iserlohn mbH) sowie bei Veranstaltungen der Iserlohn Roosters die Mitarbeiter der Iserlohn Roosters GmbH und die Mitarbeiter des Sicherheits- und Ordnungsdiensts. Diese sind berechtigt, Besuchern nach Maßgabe der Hallenordnung Weisungen zu erteilen.
Besucher können bei Zuwiderhandlung gegen diese Hallenordnung ohne Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittsgeldes aus der Eissporthalle verwiesen werden. Die Sicherheit und Ordnung in der Eissporthalle darf nicht beeinträchtigt werden. Halten sich Besucher in schwerwiegenden Fällen nicht an die Hallenordnung, kann ein längeres oder dauerhaftes Hallenverbot angeordnet werden.
3. Aufenthalt
Die Besucher sind verpflichtet, sich so zu verhalten, dass sie keinen Schaden anrichten und weder Dritte noch sich selbst gefährden. Ein Verhalten, das Dritte behindert oder belästigt, ist so weit zu vermeiden, wie es die Umstände sowie die konkrete Situation zulassen.
Es ist untersagt, die Eissporthalle erkennbar betrunken, unter Drogeneinfluss oder in einem sonstigen Zustand, der die Geschäfts-, Urteils- oder Reaktionsfähigkeiten in erheblichem Maße beeinträchtigt, zu betreten.
Eintrittskarten oder sonstige Zugangsberechtigungen sind bis zum endgültigen Verlassen des Geländes stets bei sich zu tragen und dem Personal auf Verlangen vorzuweisen.
Kann eine Zutrittsberechtigung nicht vorgelegt werden, so führt dies zur Verweisung vom Gelände.
4. Verbote und Verhaltensregeln
Im gesamten Gebäudekomplex der Eissporthalle besteht absolutes Rauchverbot.
Der Verzehr mitgebrachter Speisen und Getränke ist untersagt.
Notausgänge und Fluchtwege, Ein- und Ausgänge, Korridore und Treppen sind stets freizuhalten und dürfen unter keinen Umständen verstellt werden.
Die Besucher haben den Anordnungen der Polizei, der Feuerwehr, des Kontroll-, des Ordnungs- und des Rettungsdienstes sowie des Stadionsprechers unbedingt und unmittelbar Folge zu leisten.
Aus Sicherheitsgründen und zur Abwehr von Gefahren sind die Besucher auch verpflichtet, auf Anweisung der Polizei oder des Kontroll- und Ordnungsdienstes andere Plätze, als auf der Eintrittskarte vermerkt, auch in anderen Blöcken einzunehmen.
Einzelne Anlageteile aus betrieblichen Gründen zu öffnen oder zu schließen, ist dem Betriebspersonal überlassen.
5. Herausgehobene Regelungen bei Spielen der Iserlohn Roosters
Ungeachtet der generellen Geltung der folgenden Regelungen werden diese aufgrund der Besonderheiten des professionellen Spielbetriebes gesondert aufgeführt:
Den Besuchern der Eissporthalle ist das Mitführen folgender Gegenstände untersagt:
- Waffen jeder Art sowie Gegenstände, die als Waffen oder Wurfgeschosse Verwendung finden könnten,
- Gassprühdosen, ätzende und färbende Substanzen,
- Flaschen, Becher, Krüge oder Dosen, die aus zerbrechlichem, splitterndem oder besonders hartem Material hergestellt sind,
- Sperrige Gegenstände wie Leitern, Hocker, Stühle, Reisekoffer,
- Feuerwerkskörper, Leuchtkugeln und andere pyrotechnische Erzeugnisse,
- Fahnen- oder Transparentstangen, die länger als 2 Meter sind, oder deren Durchmesser größer als 2 Zentimeter ist,
- Mechanisch betriebene Lärminstrumente, Trillerpfeifen und Vuvuzelas,
- Speisen und Getränke aller Art,
- Tiere,
- Papier, Papierschnipsel, Papierrollen, Pappbecher, Pappteller, Servietten oder sonstiges Material, das geeignet ist, erhebliche Verunreinigungen hervorzurufen,
- Laser-Pointer.
Verboten ist den Besuchern insbesondere:
- Bereiche, die nicht für Besucher zugelassen sind (zum Beispiel das Spielfeld, den Innenraum, die Funktionsräume), zu betreten,
- mit Gegenständen aller Art zu werfen,
- Feuer zu entzünden, Feuerwerkskörper oder sonstige pyrotechnische Gegenstände abzubrennen oder abzuschießen,
- ohne Erlaubnis Waren und Eintrittskarten zu verkaufen, Drucksachen zu verteilen und Sammlungen durchzuführen,
- bauliche Anlagen, Einrichtungen oder Wege zu beschriften, zu bemalen oder zu bekleben,
- außerhalb der Toiletten die Notdurft zu verrichten oder die Eissporthalle in anderer Weise insbesondere durch das Wegwerfen von Sachen (zum Beispiel Papier, Papierschnipsel, Papierrollen, Pappteller, Servietten) zu verunreinigen,
- das Rufen ausländerfeindlicher, rassistischer oder rechtsradikaler Parolen sowie das Zeigen ebensolcher Transparente und Fahnen.
Die Zuwiderhandlung führt zur Verweisung von dem Gelände und zur Verhängung eines Hausverbotes.
Sofern ein Mitarbeiter des Sicherheits- und Ordnungsdienstes ein Fehlverhalten bei einer sich auf dem Gelände befindlichen Person feststellt oder die Person eines Fehlverhaltens oder eines gesetzlichen Verstoßes verdächtigt, ist der Mitarbeiter des Sicherheits- und Ordnungsdienstes berechtigt, die notwendigen Maßnahmen (z.B. Identitätsfeststellung, Taschen- und Kleidungsdurchsuchung) zu ergreifen. Ferner ist der Mitarbeiter des Sicherheits- und Ordnungsdienstes berechtigt, Gegenstände nach Ziffer 5. dieser Hausordnung, welche er bei einem Besucher des Geländes vorfindet, vorübergehend sicherzustellen und für die Dauer der Veranstaltung in Verwahrung zu nehmen.
6. Haftung
Die Benutzung aller Einrichtungen der Eissporthalle geschieht auf eigene Gefahr. Eine Haftung der Bädergesellschaft ist ausgeschlossen. Das gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf fahrlässiger Pflichtverletzung der Bädergesellschaft oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Bädergesellschaft sowie auf der schuldhaften Verletzung von so genannten Kardinalspflichten beruhen.
Der Haftungsausschluss gilt ebenfalls nicht für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Bädergesellschaft oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Bädergesellschaft beruhen.
Die Iserlohn Roosters GmbH haftet bei ihren Veranstaltungen (öffentliches Training, Freundschafts- und Meisterschaftsspiele, etc.) nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Diese Haftungsausschlüsse gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Eissportarten sind dynamisch, mitreißend, spannend und nicht zuletzt schnelle Sportarten. Ungeachtet aller Sicherheitsvorkehrungen weisen wir darauf hin, dass im normalen Eisbetrieb, insbesondere aber im Eishockey-Spielbetrieb auch für das Publikum spezifische Verletzungsrisiken bestehen, beispielsweise durch zerbrechende Schläger oder einen abirrenden Puck. Zuschauer wie auch aktive Sportler müssen sich dieser Risiken bewusst sein und werden dringend aufgefordert, dem Eisbetrieb beziehungsweise dem Spielverlauf auch aus Gründen der eigenen Sicherheit aufmerksam zu folgen! Für Schäden, die aus dem normalen Eisbetrieb, insbesondere aber aus dem Eishockey-Spielbetrieb heraus entstehen, übernimmt die Iserlohn Roosters GmbH ausdrücklich keine Haftung.
Stand: 06/2026